dann geht es auf zum nächsten Abenteuer. Drei Monate Thailand und dann 3 Monate Indonesien. Dieses mal habe ich Visa für beide Länder beantragt. Es fühlte sich komisch an, den Reisepass in einen Umschlag zu stecken und weg zu schicken. Das Visum für Thailand klappte relativ unproblematisch. Allerdings habe ich nur 60 Tage bekommen. Ich muss also theoretisch wie letztes mal auch mein Visum verlängern. Aktuell liegt mein Reisepass noch bei der indonesischen Botschaft. Ich muss noch einen Einkommensnachweis schicken und dann bekomme ich hoffentlich ein 6 Monatsvisum mit dem ich mehrfach ein- und ausreisen kann.
Krankenkasse macht krank!
Sehr ärgerlich finde ich die Tatsache das man sich nicht von der Krankenkasse abmelden kann oder bzw. es ziemliche Nachteile hat, wenn man das tut. Jedenfalls in meinem Fall – freiwillig Pflichtversichert und einem Kind das über die familienversicherung mitversichert ist. Wer die Abmeldung von der Krankenkasse anstrebt findet sich im handumdrehen im Bürokratidschungel wieder. Seltsame und zweifelhafte Rechtssprechungen findet man dort vor. Gesetzlich ist geregelt das eine private Reisekrankenversicherung gleich zu setzen ist mit einer normalen Krankenversicherung. So wäre eine Kündigung und wiederaufnahme nach der Rückkehr kein Problem. Die Versicherungen haben sich allerdings einen Umweg gebaut mit dem sie den Versicherten in die sogenannte Anwartschaftversicherung zwingen. Die Anwartschaft bedeutet das die Beiträge für die Reisezeit auf einen geringeren Betrag reduziert werden. Gering bedeutet in meinem konkreten Fall ca. 50€/mtl. Hätte ich mich für eine Kündigung entschieden, wäre ich nach der Rückkehr in eine sog. Auffangversicherung gerutscht. Im Rahmen der Auffangversicherung hat man jedoch keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und zusätzlich kann es zu Komplikationen kommen, falls man eine Beitragsentlastung beantragen möchte. Unschön!
Für den der mehr erfahren möchte, habe ich nachstehend die Hintergrundinformationen die ich zum Thema gefunden habe als Links hinterlegt:
- Grundsätzliche Hinweise zur Umsetzung der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V vom 17. Juni 2014
- Ergebnisniederschrift Fachkonferenz Beiträge 12. Oktober 2009
- Freiberufler in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung
- Probleme der Beitragsentlastung in der Auffangversicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Untervermietung nachträglich entziehen?
Als wäre das Ärgerniss mit der Krankenkasse nicht genug. Nach einem zufälligen mit meinem Vermieter im Hausflur, möchte dieser mir nun die Untervermietung meiner Wohnung untersagen. Auch hier ist die Gesetzeslage mal wieder unklar.
Glaubt man dem BGH, Urteil vom 4. Dezember 2013 – VIII ZR 5/13 so ist der Vermieter berechtigt eine fristlose Kündigung auszusprechen, sofern der Mieter die Untervermietung nicht auflöst.
Anderseits sagt das BGH, Urteil v. 11.6.2014, VIII ZR 349/13 das ein Auslandsaufenthalt ein Recht auf Untervermietung gibt.
In meinem konkreten Fall ist der Auslandsaufenthalt gegeben und es hat vorab schon eine gestattete Untervermietung gegeben. Ich werde berichten, wie sich die Situation weiter entwickelt hat.
Co-Working Bangkok
Als ersten Anlaufpunkt um arbeiten zu können habe ich mir einen Platz im HUBBA Space in Bangkok gemietet. Wie es der Zufall so wollte haben die dort aktuell 5 jähriges bestehen und deshalb konnte ich den Platz für einen angenehmen Preis mieten. Ich bin gespannt was mich dort erwartet.
Go East
In Bangkok plane ich ein paar digitale Nomaden zu treffen und Speaker für den Webmontag zu finden. Ich konnte bereits einen Talk im theHive platzieren und freue mich sehr darauf. Nach dem Aufenthalt in Bangkok plane ich richtung Osten zu reisen. Koh Mak oder Koh Kood hatte ich bisher so überlegt. Allerdings habe ich zufällig vor einigen Tagen mit einer Freundin gesprochen die auch grade in Thailand ist. Sie ist auf Koh Phangan und ich könnte mir auch vorstellen, dahin nochmal einen Abstecher zu machen. Wird spontan entschieden 🙂
Für heute steht erstmal noch das Forum der offnene Wissenschaft der Universität Bielefeld auf dem Programm die mit dem Thema „digitalisierung“ mal wieder voll mein Interessengebiet treffen. Heute steht auf dem Programm:
Mit menschlicher zur künstlichen Intelligenz: Grundlagen, Akteure, Perspektiven
Prof. Dr. Helge Ritter, Technische Fakultät, Universität Bielefeld
Yeah!